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Person steckt Ladekabel in graues E-Auto

Alles zur Wallbox-Genehmigung in Deutschland

Ist eine Wallbox genehmigungspflichtig?

Die Frage ist berechtigt: Braucht es in Deutschland eigentlich eine Genehmigung für die private Wallbox? In den meisten Fällen können Sie aufatmen. Bis einschließlich 11  kW ist keine behördliche Genehmigung erforderlich, lediglich eine Anmeldung beim Netzbetreiber muss erfolgen. Erst ab einer höheren Ladeleistung, also mehr als 11  kW, ist eine ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers nötig, bevor die Wallbox ans Netz geht.

Das Wichtigste in aller Kürze:

  • Wallboxen bis 11  kW: genehmigungsfrei, aber immer anmeldepflichtig
  • Wallboxen über 11  kW: genehmigungspflichtig, Betrieb nur mit Zustimmung des Netzbetreibers
  • Meist ist die Anmeldung/Genehmigung kostenlos. Die Installation übernimmt ein Fachbetrieb.

Ob Sie Eigentümer, Mieter oder Unternehmer sind: Die Regeln zur Wallbox-Genehmigung betreffen alle, die eine passende Lösung aus dem stetig wachsenden Angebot an Ladelösungen suchen.

Sonderfälle bei der Wallbox-Genehmigung

Ob eine Wallbox genehmigungspflichtig ist, hängt also vor allem von der Ladeleistung, aber auch von der Einbausituation ab:

  • Bis 11  kW: genehmigungsfrei, nur Anmeldung beim Netzbetreiber nötig
  • Über 11  kW: genehmigungspflichtig, Betrieb erst nach ausdrücklicher Zustimmung
  • Mehrere Wallboxen: Bei mehreren Ladepunkten prüft der Netzbetreiber, ob die Gesamtleistung eine Genehmigung erfordert
  • Denkmalschutz: Wallboxen an denkmalgeschützten Gebäuden brauchen oft zusätzlich die Zustimmung der Denkmalbehörde
  • WEG/Mietwohnung: Anmeldung reicht, aber Zustimmung vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich
  • Unternehmen: Anmeldung genügt bis 11  kW je Ladepunkt, ab höheren Leistungen prüft der Netzbetreiber individuell

Kurzum: Entscheidend ist nicht nur die Technik, sondern auch, welche speziellen Anforderungen der Standort mit sich bringt. Es kommt eben nicht allein auf das richtige Ladesystem für Elektroautos an, die Rahmenbedingungen spielen eine wichtige Rolle.

Wallbox beim Netzbetreiber anmelden oder genehmigen

Die Anmeldung oder Genehmigung einer Wallbox erfolgt stets über den örtlichen Netzbetreiber. In der Praxis übernimmt meist der beauftragte Elektrofachbetrieb die Formalitäten. Er übermittelt das ausgefüllte Formular mit allen technischen Angaben, etwa zu Hausanschluss, Modell und geplantem Installationsdatum, direkt an den Netzbetreiber. Dieser prüft, ob im Anschluss weitere technische Anpassungen nötig sind.

In einfachen Fällen kommt die Rückmeldung oft schnell, bei komplexeren Anfragen kann es etwas dauern. Die reine Anmeldung verursacht keine Gebühren, nur bei einem erforderlichen Netzausbau entstehen zusätzliche Kosten.

Wichtig: Auch bei Mietwohnungen oder in der WEG sollte immer der Anschlussinhaber oder Verwalter beteiligt sein.

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Genehmigungsfreie Wallboxen: für wen sie sich wirklich lohnen

Für die meisten privaten Haushalte reicht eine Wallbox mit maximal 11  kW völlig aus. Sie gilt als genehmigungsfrei, muss aber trotzdem beim Netzbetreiber angemeldet werden. Wer sein E-Auto regelmäßig nachts oder tagsüber zu Hause laden möchte, profitiert von komfortablen Ladezeiten: Ein Fahrzeug mit 50 kWh Akku ist in etwa fünf Stunden vollgeladen, pro Stunde fließen rund 50 bis 60 km Reichweite ins Auto.

Wann ist eine genehmigungsfreie Wallbox ideal?

  • für Eigenheimbesitzer und Familien mit planbaren Standzeiten
  • für Pendler, die über Nacht zuverlässig nachladen wollen
  • für alle, die eine schnelle, unkomplizierte Lösung ohne lange Wartezeiten suchen

Weitere Pluspunkte: Die Installation erfolgt schnell und Zusatzgebühren für einen Netzausbau für die Genehmigung entfallen. Wer sich für eine Wallbox für Zuhause interessiert, ist mit einem genehmigungsfreien Modell meist bestens beraten.

Wallbox mit selbsterzeugtem Strom: Was gilt bei Anmeldung und Genehmigung?

Wer sein E-Auto bevorzugt mit selbst erzeugtem Solarstrom laden möchte, denkt oft an die Kombination aus Photovoltaik, Wallbox und Batteriespeicher. Doch die Regeln bleiben eindeutig: Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig davon, ob der Strom aus der eigenen Solaranlage, dem Speicher oder aus dem Netz kommt. Die Leistungsgrenze für die Genehmigungspflicht liegt auch hier bei 11  kW.

Wichtig dabei: Die Wallbox bleibt ans öffentliche Stromnetz angeschlossen. Deshalb gilt die Melde- und gegebenenfalls Genehmigungspflicht immer, ganz gleich, wie viel Eigenstrom genutzt wird.

Wer den Eigenverbrauch mit Photovoltaik und Batteriespeicher steigert, macht sich unabhängiger und lädt oft nachhaltiger. Die formalen Vorgaben beim Netzbetreiber bleiben aber in jedem Fall bestehen.

Ihre Wallbox von der Beratung bis Installation – alles aus einer Hand

Sie möchten eine Wallbox installieren, die zu Ihrem Bedarf und Ihren Gegebenheiten passt? Bei Energu erhalten Sie nicht nur eine kompetente Beratung, sondern auch die passende Technik und eine fachgerechte Umsetzung – von der Auswahl bis zur Montage. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt: Von der ersten Genehmigungsfrage über die individuelle Produktempfehlung bis hin zur professionellen Installation bei Ihnen vor Ort.

Welche Ladeleistung für Sie optimal ist und ob AC oder DC laden für Ihre Wallbox am meisten Sinn ergibt, klären wir persönlich mit Ihnen. Unsere Experten kümmern sich um das gesamte Paket, damit Ihre Ladeinfrastruktur von Anfang an reibungslos funktioniert.

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