Die Installation einer Ladelösung für Elektrofahrzeuge auf gewerblich genutzten Grundstücken kann eine effiziente Lösung für die eigene Ladeinfrastruktur darstellen. Insbesondere für Unternehmer und Unternehmerinnen ist es wichtig, die Wallbox-Abrechnung für Dienstwagen korrekt durchzuführen, vor allem, wenn diese E-Mobility-Solution auch steuerliche geltend gemacht wird. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie die Wallbox für das Finanzamt richtig abrechnen und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Für Unternehmen ist es besonders wichtig, den Stromverbrauch an der Wallbox genau zu messen, besonders wenn sie für die betriebliche Nutzung oder für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt wird. Eine Wallbox mit Stromzähler ermöglicht eine exakte Messung des verbrauchten Stroms – ein entscheidender Vorteil für die steuerliche Geltendmachung. Gleichzeitig sorgt sie für eine faire Wallbox-Abrechnung mehrerer Nutzer.
Wenn Sie eine Wallbox für Ihr Unternehmen installieren, die auch von Mitarbeitern oder Kunden genutzt wird, müssen Sie den Stromverbrauch korrekt abrechnen und dokumentieren. Gerade wenn die Ladeinfrastruktur vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, ist eine nachvollziehbare Wallbox-Abrechnung entscheidend.
Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:
Beispiel 1:
Ein Unternehmen stellt seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Wallbox zur Verfügung. Der Stromverbrauch wird über einen Stromzähler erfasst – eine transparente Grundlage für die Wallbox-Abrechnung mehrerer Nutzer nach tatsächlichem Verbrauch.
Kosten pro kWh Strom: 0,30 €
Stromverbrauch pro Ladevorgang: 15 kWh
Anzahl der Ladevorgänge pro Monat: 10
Berechnung:
Kosten pro Ladevorgang: 15 kWh × 0,30 € = 4,50 €
Monatliche Kosten (bei 10 Ladevorgängen): 10 × 4,50 € = 45,00 €
Die Mitarbeiter:in zahlt 45,00 € pro Monat, wenn der Strom nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet wird.
Beispiel 2:
Das Unternehmen nutzt die Wallbox zum Laden seiner Geschäftsfahrzeuge selbst. Der Stromverbrauch wird ebenfalls erfasst und als Betriebsausgabe geltend gemacht.
Kosten pro kWh Strom: 0,30 €
Stromverbrauch pro Ladevorgang: 25 kWh
Ladevorgänge pro Monat: 12
Berechnung:
Monatlicher Stromverbrauch: 25 kWh × 12 = 300 kWh
Monatliche Kosten: 300 kWh × 0,30 € = 90,00 €
Die 90,00 € pro Monat können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Die Abrechnung von Ladepunkten im Unternehmen ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Buchführung einer Firma, die über eigene Ladesysteme für Elektroautos verfügt. Eine präzise Erfassung des Stromverbrauchs mittels Stromzähler ermöglicht es, entsprechende steuerliche Vorteile zu genießen – etwa bei der Wallbox-Abrechnung seitens des Arbeitgebers für Dienstwagen und Firmenwagen. Stellen Sie sicher, dass Sie den Verbrauch nach den steuerlichen Anforderungen trennen und dokumentieren, um Fehler gegenüber dem Finanzamt zu vermeiden. So tun Sie nicht nur etwas für Ihre Firma, sondern auch für die Umwelt.
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